Einreisebestimmungen und Visa
Ab dem 28. Juni 2023 werden alle Visumanträge für alle Visumkategorien von den Antragstellern persönlich entgegengenommen.
Termine können telefonisch vereinbart werden: +43 (1) 419 96 3038 oder +43 (1) 419 96 3021.
Ab 27. Juli 2018 Bürger aus 80 Staaten, darunter auch aus Österreich, die für maximal 30 Tage über Flughafen der Hauptstadt Minsk nach Belarus einreisen, brauchen kein Visum für diesen kurzzeitigen Aufenthalt im Land. (detailliert)
WICHTIG: Für Visa und andere konsularische Dienstleistungen ist eine Voranmeldung erforderlich (telefonisch +43 (1) 419 96 3038, +43 (1) 419 96 3021).
Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie für Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum erforderlich.
Die Beantragung eines Visums erfolgt durch ein Interview des Antragstellers bzw. seines Vertreters in der Botschaft der Republik Belarus in Wien.
Für Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Reisepass (muss mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und 2 leere Seiten aufweisen);
2) ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Visumantragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild.
Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen: Größe 35x45 mm, en face, einfarbiger heller Hintergrund, scharf, falten- und fleckenfrei. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Gesamtfotos einnehmen. Das Foto darf nicht älter als 6 Monaten sein;
3) eine gültige Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums statt Einladung ist eine Kopie des Visums für das Zielland beizulegen);
Ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum (auch für Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen) mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat.
4) ein bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr;
Wenn Sie ein ehemaliger Staatsangehörige der UdSSR oder der Republik Belarus sind – Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen;
Notwendigerweise hat der Konsul das Recht weitere Papiere anzufordern sowie ein Interview mit dem Visumantragsteller durchzuführen, um einen Beschluss hinsichtlich der Ausstellung eines Visums zu fassen.
Die Ausstellung des Visums erfolgt erst nach der Bestätigung der Bank über die Anrechnung des Betrags auf das Konto der Botschaft der Republik Belarus. Bargeld wird bei der Beantragung der Visa nicht angenommen.
In dieser Hinsicht wird empfohlen, Visaanträge rechtzeitig vorzulegen bzw. per Post zustellen zu lassen. Für die Leistungen der Post wird keine Haftung übernommen.
Die obengenannten Unterlagen werden nur komplett angenommen!
Bearbeitungszeit:
bis 5 Arbeitstage nach dem Erhalten aller beantragten Unterlagen;
48 Stunden nach dem Erhalten aller beantragten Unterlagen für das Expressvisum.
____________________________________________________________________
Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Innenministerium ausgestellte Einladung (Original) einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen. Die belarussischen Bürger können die Einladung auch selbst schreiben und bei der Botschaft notariell beglaubigen lassen.
Bei Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen und bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen aber mit mehr als einer Einreise ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.
Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck auf Grund eines von den folgenden Dokumenten ausgestellt:
♦ Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel versiegelt in Form laut Anlage;
♦ Bestätigung der Hotel- oder Apartmentreservierung (bei den Reisen mit einer Dauer von bis 30 Tagen);
♦ Antrag einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
♦ Antrag eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.
Für Beantragung eines Transitvisums ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem einmaligen Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 2 Tagen durchreisen.
Besonderheiten
Diplomatische- und Dienst- (Service-) Visa sind aufgrund der Verbalnote der entsprechenden Botschaft, Konsulat oder Sekretariat der internationalen Organisation ausgestellt.
Bei Reise zum Studium ist die Einladung einer belarussischen Bildungsanstalt im Original erforderlich.
Für Journalisten ist eine vorläufige Akkreditation beim belarussischen Außenministerium erforderlich.
Die Personen, die humanitäre Hilfe leisten, können ein Visum aufgrund einer Einladung (eines Antrags) des Departements für Humanitäre Hilfe oder des Gebietsexekutivkomitees oder anderer bevollmächtigten Behörden kostenlos bekommen.
Für ein Arbeitsvisum ist eine Einladung einer belarussischen juristischen Person im Original und eine notariell beglaubigte Kopie der Arbeitsgenehmigung erforderlich.
Wenn Ihr Reisezweck nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte (01) 419 96 30 21 an.
Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten (für EU-Bürger 90 Tage im Halbjahr).
Dauervisum für Geschäftsleute wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage des Antrags der belarussischen juristischen Personf ausgestellt.
Dauervisum für Privatreisen wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage einer durch die jeweilige Paß- und Visabehörde des belarussischen Innenministeriums ausgestellten Einladung (Original) einer belarussischen einladenden Privatperson ausgestellt. Die belarussischen Bürger können für ihre Familienangehörigen die Einladung auch selbst serstellen und bei der Botschaft notariell beglaubigen lassen.
--------------------------------------------------------------------------------
Gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“, soll sich ein Ausländer innerhalb von zehn Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seinen tatsächlichen Aufenthalt registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.
Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) vor Visaablauf zu beantragen.
Visagebühr für EU-Bürger — 35 Euro, für Bürger von anderen Länder — 60 Euro.
Für Expressvisum ist doppelte Gebühr angefordert.
Das Visum für Kinder unter 12 wird kostenlos ausgestellt.
BANKVERBINDUNG
Botschaft der Republik Belarus
in der Republik Österreich
Bank Austria Creditanstalt
Konto: 00697331106
BLZ: 12000
IBAN: AT34 1200 0006 9733 1106
BIC (SWIFT): BKAUATWW