Krankenversicherungspflicht für ausländische Staatsbürger
Bei der Beantragung eines Visums sind ein Krankenversicherungsschein, ausgestellt von den belarussischen Unternehmen “Belgosstrakh” oder “Beleksimgarant”, oder ein Versicherungsschein bzw. Versicherungskarte oder ein anderes Dokument vorzulegen, das das Vorhandensein des Versicherungsvertrags mit einer ausländischen Versicherungsgesellschaft bestätigt.
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Der Versicherungsvertrag mit einer ausländischen Versicherungsgesellschaft oder ein ihn bestätigendes Dokument soll in die ausländische Vertretung der Republik Belarus in Kopie vorgelegt werden und soll folgende Information enthalten:
- der Name, die Adresse und Telefonnummern der ausländischen Versicherungsgesellschaft oder des internationalen Assistance-Unternehmens sowie der volle Name von dem Ausländer;
- er soll auf dem Territorium der Republik Belarus gelten;
- er soll während der Reisezeit oder des Aufenthaltszeitraumes gültig sein;
- die Versicherungsdeckung soll mindestens 10 000 € sein.
Ausländer mit Erlaubnis zum visafreien Einreisen, die über den Krankenversicherungsvertrag verfügen sollen, haben an der Grenzübergangsstelle den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte, welche den obengenannten Bedingungen entsprechen, vorzuweisen.
Anmeldung des Aufenthalts und Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes von Ausländern bei den Behörden für innere Angelegenheiten, Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen werden nur entsprechend der Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrags durchgeführt.
Folgende Unterlagen sollen während der Reise in die Republik Belarus im Original vorhanden sein: ein Versicherungsschein, ein Krankenversicherungsvertrag mit einer ausländischen Versicherungsgesellschaft, der den obengenannten Bedingungen entspricht, oder die Dokumente, die das Vorhandensein eines solchen Versicherungsvertrags bestätigen.
Von der Krankenversicherungspflicht sind folgende Kategorien der Ausländer befreit:
♦ ausländische Staatsoberhäupter und Ministerpräsidenten, Leiter und Mitglieder der Parlaments-, Regierungs- und sonstigen Delegationen sowie das technische Personal dieser Delegationen;
♦ Leiter und Mitglieder der diplomatischen Missionen und Konsulareinrichtungen, Vertretungen, Behörden der internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen sowie deren Familienangehörigen;
♦ Personen, die in die Republik Belarus auf Grund der durch die UNO ausgestellten Reisedokumenten einreisen;
♦ Besatzungsmitglieder der internationalen Fluglinien sowie das Zugbegleitpersonal der internationalen Züge;
♦ Besatzungsmitglieder der Militärflugzeuge, ausländische Militärangehörige, die in die Republik Belarus zum Zwecke gemeinsamer Militärübungen einreisen;
♦ Amtspersonen, die in die Republik Belarus zwecks Ausübung der Grenzvertretungstätigkeit einreisen;
♦ Staatsbürger der Länder, die Abkommen mit der Republik Belarus über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens insbesondere hinsichtlich kostenloser ärztlicher Nothilfe, abgeschlossen haben;
♦ Ausländer, die Asyl beantragen;
♦ Ausländer, die Belarus als Transitland im internationalen Zug- bzw. Flugzeugverkehr passieren;
♦ einige andere Kategorien der Ausländer.
Kontaktdetails des medizinischen Assistance (ZAO «Vasch Assistance»)
Adresse: Prospekt Dzerschinskogo, 57-30, Office 30-1, Minsk, 220089
Call-center (Tag und Nacht): + 375 17 392 22 93
Fax: +375 17 399 36 58