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Informationen über die Einführung einer vorübergehenden visafreien Einreise für Bürger von 35 europäischen Staaten

24.07.2024 г.

Um die Offenheit und Friedensbereitschaft der Republik Belarus und ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen der guten Nachbarschaft weiter zu demonstrieren sowie die zwischenmenschlichen Kontakte zu erleichtern und die Reisefreiheit zu verbessern, hat der Präsident der Republik Belarus beschlossen, ein Verfahren für die vorübergehende visumfreie Ein- und Ausreise sowie den visumfreien Aufenthalt in der Republik Belarus für Bürger aus 35 europäischen Staaten einzuführen.

Die visumfreie Einreise in die Republik Belarus und die visumfreie Ausreise aus der Republik Belarus erfolgt über alle internationalen Straßen- und Eisenbahnkontrollstellen an der Staatsgrenze der Republik Belarus mit gültigen Dokumenten für Reisen ins Ausland (Reisepass) für einen Zeitraum von höchstens dreißig Tagen ab dem Datum der Einreise. Dieses Verfahren gilt vom 19. Juli 2024, 8.00 Uhr, bis einschließlich 31. Dezember 2024. Die Anzahl der Tage des visumfreien Aufenthalts in Belarus sollte 90 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Die derzeitige Regelung für die visumfreie Einreise über die Luftverkehrsgrenzübergangsstellen bleibt unverändert.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reise die folgenden Punkte:

1. Das oben erwähnte Verfahren der visumfreien Einreise gilt nicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder- und gleichgestellten Pässen.

2. Ausländische Staatsbürger, die sich länger als 30 Tage während einer Reise oder mehr als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in der Republik Belarus aufhalten wollen, müssen ein Einreisevisum beantragen — ein Kurzzeitvisum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen oder ein Langzeitvisum für 1-5 Jahre. Das Langzeitvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen während einer Reise oder 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Ein solches Visum können gebürtige Belarusen, Personen, die enge Verwandte in Belarus haben, Familienangehörige eines Staatsbürgers (einer Bürgerin) der Republik Belarus, Eigentümer von Immobilien in Belarus und deren Familienangehörige sowie einige andere Kategorien von Bürgern erhalten.

3. Staatsangehörige Litauens und Lettlands sowie Nicht-Staatsangehörige Lettlands, die über einen Kontrollpunkt an der belarusisch-polnischen Grenze, insbesondere in Brest (Terespol), in die Republik Belarus reisen, müssen im Voraus ein belarusisches Visum erhalten.

4. Ausländer, die visumfrei in die Republik Belarus eingereist sind, können über Grenzkontrollstellen an Flughäfen in Drittstaaten, mit Ausnahme der Russischen Föderation, einreisen. Beabsichtigt ein Ausländer, die Republik Belarus mit dem Flugzeug in Richtung Russische Föderation zu verlassen, muss er im Voraus ein belarusisches Transit- oder Einreisevisum bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in München beantragen.

5. Trotz der Einführung der visafreien Einreise haben ausländische Staatsbürger weiterhin das Recht, ein belarusisches Einreisevisum zu erhalten. Die per Post an die Botschaft gesandten oder persönlich vorgelegten Unterlagen für die Erteilung eines Visums werden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft und die beantragten Visa werden ausgestellt.

Liste der Länder:

1. Andorra.

2. Belgien.

3. Bosnien und Herzegowina.

4. Bulgarien.

5. Dänemark.

6. Deutschland.

7. Estland (einschließlich staatenloser Personen mit ständigem Wohnsitz in der Republik Estland).

8. Finnland.

9. Frankreich.

10. Griechenland.

11. Großbritannien und Nordirland.

12. Irland.

13. Island.

14. Italien.

15. Kroatien.

16. Liechtenstein.

17. Luxemburg.

18. Malta.

19. Monaco.

20. Niederlande.

21. Nordmazedonien.

22. Norwegen.

23. Österreich.

24. Portugal.

25. Rumänien.

26. San Marino.

27. Schweiz.

28. Schweden.

29. Slowakei.

30. Slowenien.

31. Spanien.

32. Tschechien.

33. Ungarn.

34. Vatikan.

35. Zypern.

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