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Über die Einreise in die Republik Belarus während der Coronavirus-Pandemie

15.10.2020 г.

Gemäß der Verordnung der Regierung der Republik Belarus vom 15. Oktober 2020 wird das Verfahren für die Einreise in die Republik Belarus geändert. Personen, die in die Republik Belarus aus Risikoländern ankommen, sowie Personen, die sich auf ihrer Durchreise in Risikoländern befanden und keine schriftliche Bescheinigung vorlegen können, dass ihr Aufenthalt in Transitländern weniger als 24 Stunden betrug, sollen sich in Belarus einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen.

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit Ausnahme von Personen mit ständigem Wohnsitz in der Republik Belarus, die nicht aus Risikogebieten, einschließlich Österreich, ankommen, sollen beim Überqueren der Staatsgrenze der Republik Belarus ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen und sind somit von der Quarantäneforderung befreit. Der COVID-Test soll mindestens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Die Quarantäneeinhaltung und die Vorlage eines Testergebnisses sind für folgende Personen bzw. Personengruppen nicht erforderlich:

  • Mitglieder diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten in der Republik Belarus und mit Residenz in anderen Ländern, internationaler Organisationen und ihrer Repräsentanzen in der Republik Belarus sowie deren Familienangehörige;
  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen;
  • Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr;
  • Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Binnenschiffen, Zug- bzw. Lokmannschaften des internationalen Eisenbahnverkehrs;
  • Ausländer beim Transit durch das Gebiet der Republik Belarus zu ihrem ständigen Wohnort;
  • Personen, die aus Risikoländern angekommen sind und das Transitgebiet der Republik Belarus durchqueren (beim Vorliegen einer Bestätigung der Ausreise aus der Republik Belarus innerhalb von 24 Stunden).

Die Quarantäneeinhaltung und die Vorlage eines Testergebnisses sind ebenfalls nicht erforderlich, wenn Bürger der Republik Belarus aus Ländern, die nicht als Risikogebiet (einschließlich Österreich) eingestuft sind, eintreffen.

Bürger der Republik Belarus, die aus Risikoländern eintreffen, sollen sich einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen (dies entfällt bei Vorlage eines Testergebnisses).


Alle einreisenden Personen, deren Reiseziel die Republik Belarus ist, sollen die „Selbsterklärung des Passagiers über die Gesundheit im Zusammenhang mit COVID-19 für Gesundheitszwecke“ ausfüllen.

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