Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel
Laut Gesetzgebung der Republik Belarus dürfen Grenzbeamte bei Einreise von Ausländern in die Republik Belarus einen Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel anfordern. Jeder Einreisender / jede Einreisende soll über einen Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel im Gegenwert von mindestens 480 Euro / 536 US-Dollar für jeden Monat des Aufenthaltes in Belarus verfügen.
Für Reisen nach Belarus, die weniger als ein Monat dauern, beträgt diese Summe mindestens 20 Euro / 22 US-Dollar für jeden Tag des Aufenthaltes. Das Vorhandensein von Zahlungsmitteln kann durch Folgendes bestätigt werden: — belarussische Rubel, US-Dollars, Euro und andere Bargeldmittel*; — ein Dokument, das den Erhalt der Geldmittel in Belarus ermöglicht (Bankschecks, Wertpapiere und andere); — ein Dokument, das Buchung und Bezahlung eines Hotels in Belarus bestätigt; — ein Garantieschreiben der einladenden Person über die Deckung sämtlicher mit Aufenthalt und Ausreise des Ausländers verbundenen Kosten; — Transportmittel oder Tickets für die Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland oder dessen Weiterreise in ein drittes Land.
Eine für Zahlungen im Ausland bestimmte Bankkarte kann nur dann als Nachweis der genügenden Zahlungsmittel akzeptiert werden, wenn die einreisende Person einen nicht früher als 10 Tage vorher ausgestellten Kontoauszug vorweisen kann. *Es wäre nicht empfehlenswert, seltene Währungen als Nachweis der Zahlungsmittel vorzuweisen, um mögliche Umstände bei Währungsumtausch zu vermeiden.