Informationen über das elektronische Mautsystem in der Republik Belarus Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательна
Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательна
Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. 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Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Die Mauthöhe hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, von dessen Achsenzahl und von der vom Fahrzeug faktisch zurückgelegten Strecke oder vom Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung ab. Durch das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus sind auf den mautpflichtigen Straßen folgende Mauttarife je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Achsenzahl und der zurückgelegten Strecke festgelegt worden: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t — 0,04 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 2 Achsen — 0,09 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 3 Achsen — 0,115 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 4 und mehr Achsen — 0,145 €/km. Für die Bezahlung der faktisch vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke sollen sich die Fahrer im BelToll-System registrieren, einen Vertrag abschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung gegen Kaution nehmen. Das kann man in einer der Servicestellen machen (Adressen und Öffnungszeiten kann man der Web-Seite www.beltoll.by entnehmen). Seit dem 15. Dezember 2020 ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die im BelToll-System mautpflichtig sind, auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, einen Vertrag abzuschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung zu erhalten. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.byzu kaufen. Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung der Ordnung der Mauterhebung benutzerseits automatisch kontrolliert. Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro 15 Kalendertage 14 30 Kalendertage 22 1 Kalenderjahr* 75 * Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres. Informationen über das BelToll-System, über mautpflichtige Fahrzeuge, geltende Tarife und die OBU-Montage können Sie per Telefone der Infoline erhalten, die 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche arbeitet: +375 172 798 798, +375 44 798 95 95, +375 29 798 95 95, +375 25 798 95 95.
Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km.
Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen:
♦ Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse);
♦ andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile).
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos.
Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit:
♦ Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs;
♦ Motorfahrräder und Motorräder;
♦ Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind;
♦ Fahrzeuge für den operativen Einsatz;
♦ Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden;
♦ Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten;
♦ Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden.
Die Mauthöhe hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, von dessen Achsenzahl und von der vom Fahrzeug faktisch zurückgelegten Strecke oder vom Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung ab. Durch das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus sind auf den mautpflichtigen Straßen folgende Mauttarife je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Achsenzahl und der zurückgelegten Strecke festgelegt worden:
♦ Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t — 0,04 €/km
♦ Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 2 Achsen — 0,09 €/km
♦ Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 3 Achsen — 0,115 €/km
♦ Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 4 und mehr Achsen — 0,145 €/km.
Für die Bezahlung der faktisch vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke sollen sich die Fahrer im BelToll-System registrieren, einen Vertrag abschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung gegen Kaution nehmen. Das kann man in einer der Servicestellen machen (Adressen und Öffnungszeiten kann man der Web-Seite www.beltoll.by entnehmen).
Seit dem 15. Dezember 2020 ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die im BelToll-System mautpflichtig sind, auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, einen Vertrag abzuschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung zu erhalten. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.byzu kaufen. Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung der Ordnung der Mauterhebung benutzerseits automatisch kontrolliert.
Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette
Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro
15 Kalendertage
14
30 Kalendertage
22
1 Kalenderjahr*
75
Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro 15 Kalendertage 14 30 Kalendertage 22 1 Kalenderjahr* 75 Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательна
* Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres.
Informationen über das BelToll-System, über mautpflichtige Fahrzeuge, geltende Tarife und die OBU-Montage können Sie per Telefone der Infoline erhalten, die 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche arbeitet: +375 172 798 798, +375 44 798 95 95, +375 29 798 95 95, +375 25 798 95 95.
Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Die Mauthöhe hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, von dessen Achsenzahl und von der vom Fahrzeug faktisch zurückgelegten Strecke oder vom Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung ab. Durch das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus sind auf den mautpflichtigen Straßen folgende Mauttarife je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Achsenzahl und der zurückgelegten Strecke festgelegt worden: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t — 0,04 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 2 Achsen — 0,09 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 3 Achsen — 0,115 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 4 und mehr Achsen — 0,145 €/km. Für die Bezahlung der faktisch vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke sollen sich die Fahrer im BelToll-System registrieren, einen Vertrag abschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung gegen Kaution nehmen. Das kann man in einer der Servicestellen machen (Adressen und Öffnungszeiten kann man der Web-Seite www.beltoll.by entnehmen). Seit dem 15. Dezember 2020 ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die im BelToll-System mautpflichtig sind, auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, einen Vertrag abzuschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung zu erhalten. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.byzu kaufen. Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung der Ordnung der Mauterhebung benutzerseits automatisch kontrolliert. Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro 15 Kalendertage 14 30 Kalendertage 22 1 Kalenderjahr* 75 * Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres. Informationen über das BelToll-System, über mautpflichtige Fahrzeuge, geltende Tarife und die OBU-Montage können Sie per Telefone der Infoline erhalten, die 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche arbeitet: +375 172 798 798, +375 44 798 95 95, +375 29 798 95 95, +375 25 798 95 95. Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательнAm 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Die Mauthöhe hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, von dessen Achsenzahl und von der vom Fahrzeug faktisch zurückgelegten Strecke oder vom Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung ab. Durch das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus sind auf den mautpflichtigen Straßen folgende Mauttarife je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Achsenzahl und der zurückgelegten Strecke festgelegt worden: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t — 0,04 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 2 Achsen — 0,09 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 3 Achsen — 0,115 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 4 und mehr Achsen — 0,145 €/km. Für die Bezahlung der faktisch vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke sollen sich die Fahrer im BelToll-System registrieren, einen Vertrag abschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung gegen Kaution nehmen. Das kann man in einer der Servicestellen machen (Adressen und Öffnungszeiten kann man der Web-Seite www.beltoll.by entnehmen). Seit dem 15. Dezember 2020 ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die im BelToll-System mautpflichtig sind, auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, einen Vertrag abzuschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung zu erhalten. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.byzu kaufen. Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung der Ordnung der Mauterhebung benutzerseits automatisch kontrolliert. Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro 15 Kalendertage 14 30 Kalendertage 22 1 Kalenderjahr* 75 * Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres. Informationen über das BelToll-System, über mautpflichtige Fahrzeuge, geltende Tarife und die OBU-Montage können Sie per Telefone der Infoline erhalten, die 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche arbeitet: +375 172 798 798, +375 44 798 95 95, +375 29 798 95 95, +375 25 798 95 95. Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательна
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Am 1. August 2013 ist das System der elektronischen Mauterhebung BelToll in den kommerziellen Betrieb gegangen. Nach dem Stand zum 1. Dezember 2020 beträgt die Länge der mautpflichtigen Straßen im Staat insgesamt 1786 km. Die Nutzung des Systems BelToll ist verbindlich für die Fahrer, die folgende Fahrzeugsarten führen: Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (PKWs und Kleinbusse); andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (LKWs, Busse und Wohnmobile). Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bleibt der Verkehr kostenlos. Von der Maut für Durchfahrt auf Mautstraßen werden auch folgende Fahrzeuge befreit: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die nicht innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion angemeldet sind, von natürlichen Personen ins Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt oder von natürlichen Personen auf dem Territorium der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gekauft und in die Republik Belarus eingeführt wurden, und die von diesen geschleppte Anhänger — innerhalb von 10 Tagen nach deren Freigabe vom Zollamt zum Zweck des Verkehrs auf dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne Beschränkungen in Nutzung und Verfügung oder nach dem Tag deren Erwerbs; Motorfahrräder und Motorräder; Radtraktoren und selbstfahrende Maschinen, die in der Republik Belarus angemeldet sind; Fahrzeuge für den operativen Einsatz; Fahrzeuge, die zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und Rechtsordnung eingesetzt werden; Linienfahrzeuge zur Personenbeförderung in Städten; Fahrzeuge, die zur medizinischen Hilfeleistung, Unterstützung in Notsituationen oder zum Transport von humanitären Hilfsgütern eingesetzt werden. Die Mauthöhe hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, von dessen Achsenzahl und von der vom Fahrzeug faktisch zurückgelegten Strecke oder vom Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung ab. Durch das Ministerium für Transport und Kommunikationen der Republik Belarus sind auf den mautpflichtigen Straßen folgende Mauttarife je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Achsenzahl und der zurückgelegten Strecke festgelegt worden: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t — 0,04 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 2 Achsen — 0,09 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 3 Achsen — 0,115 €/km Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit 4 und mehr Achsen — 0,145 €/km. Für die Bezahlung der faktisch vom Fahrzeug zurückgelegten Strecke sollen sich die Fahrer im BelToll-System registrieren, einen Vertrag abschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung gegen Kaution nehmen. Das kann man in einer der Servicestellen machen (Adressen und Öffnungszeiten kann man der Web-Seite www.beltoll.by entnehmen). Seit dem 15. Dezember 2020 ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die im BelToll-System mautpflichtig sind, auch die Leistung der Zahlung für einen Zeitraum der Mautstraßen-Nutzung möglich. Dafür braucht der Benutzer nicht, eine Servicestelle aufzusuchen, einen Vertrag abzuschließen und ein Gerät für elektronische Bezahlung zu erhalten. Es genügt, eine elektronische Vignette auf der Web-Site www.beltoll.byzu kaufen. Nach dem Kauf der elektronischen Vignette gelangen die Daten des jeweiligen Fahrzeugs (amtliches Kennzeichen und Land der Anmeldung des Fahrzeugs) und die Informationen über die Gültigkeitsdauer der Vignette ins BelToll-System, das die Einhaltung der Ordnung der Mauterhebung benutzerseits automatisch kontrolliert. Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette Zahlungshöhe für die elektronische Vignette, Euro 15 Kalendertage 14 30 Kalendertage 22 1 Kalenderjahr* 75 * Elektronische Vignette, die für ein Kalenderjahr bezahlt ist, gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie innerhalb der letzten 15 Kalendertage des Vorjahres und der ersten 15 Kalendertage des Folgejahres. Informationen über das BelToll-System, über mautpflichtige Fahrzeuge, geltende Tarife und die OBU-Montage können Sie per Telefone der Infoline erhalten, die 24 Stunden täglich 7 Tage pro Woche arbeitet: +375 172 798 798, +375 44 798 95 95, +375 29 798 95 95, +375 25 798 95 95. Источник: http://germany.head.by/de/konsularwesen/maut/ © При использовании материалов сайта ссылка на МИД Беларуси обязательна