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EINREISEVISUM NACH BELARUS

Ein- und Ausreise nach/von Belarus, sowie Durchreise durch das Gebiet des Landes sind nur beim Vorhandensein eines gültigen Passes (oder eines anderen entsprechenden Dokumentes, das für Auslandsreise bestimmt ist), sowie des Visums möglich.

Um das belarussische Einreisevisum zu bekommen, muss man sich an eine beliebige diplomatische Vertretung oder  Konsulareinrichtung (im Ausland — www.embassies.mfa.gov.by/), sowie an die Hauptkonsularverwaltung des Auslansministeriums von Belarus (sie befindet sich in Minsk) wenden.

Wenn eine belarussischen Botschaft im ausländischen Staat fehlt, können die Staatsbürger dieses Landes das Einreisevisum nach Ankunft im Nationalen Flughafen „Minsk-2“ bekommen.

Andere Ausländer, die nach Belarus kommen, sollen sich für den Erwerb eines Visums an die diplomatischen Vertretungen wenden. Die Ausnahmen sind die ausländischen Bürger, die nach Belarus mit einer offiziellen Delegation, nach der Einladung staatlicher Behörden, sowie in Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder mit dem Tod eines nahen Verwandten oder Familienangehörigen kommen (bei der Vorlage offizieller Papiere, die solche Umstände bestätigen).

EINREISEVISA

Man unterscheidet folgende Arten der belarussischen Einreisevisa:

DURCHREISEVISUM (TYP B)
Das Durchreisevisum ist für die Durchreise durch das Gebiet von Belarus bestimmt. Sie wird höchstens für ein Jahr ausgestellt und gilt innerhalb von 48 Stunden ab dem Tag der Einreise in das Gebiet von Belarus. Die Ausreise aus dem Land mit dem Visum vom solchen Typ soll spätestens in 48 Stunden nach der Einreise erfolgen. Nähere Informationen siehe Abschnitt „Visa“.

KURZFRISTIGES VISUM (TYP C)
Das kurzfristige Visum ist der Haupttyp von Visum, der für Ausländer ausgestellt wird und für Studium, Tourismus, Privatbesuch und andere Ziele bestimmt wird. Das Visum vom solchen Typ gilt 90 Tage. Nähere Informationen siehe Abschnitt „Visa“.

LANGFRISTIGES VISUM (TYP D)
Ein langfristiges Visum wird für einen länger als 90 Tage dauernden Aufenthalt eines Ausländers in Belarus ausgestellt (Dieses Visum gilt innerhalb von einem Jahr) und wird für Unterstützung der Geschäftskontakte, Teilnahme an den Sport-/Kulturveranstaltungen,  Ausübung journalistischer Tätigkeit und andere Ziele bestimmt. Nähere Informationen siehe Abschnitt „Visa“.

Die Visa sind in Abhängigkeit von der Zahl erlaubter Einreisen folgenderweise aufgeteilt:

- Einfache Visa (ihre Besitzer haben Recht auf die einmalige Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im Zeitraum vom im Einreisevisum angegebenen Termin und innerhalb von der angegeben Zahl der Tage des Aufenthaltes, aber nicht mehr als 90 Tage).
 - Zweimalige Visa (Sie geben Recht auf die zweimalige Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im Zeitraum vom im Einreisevisum angegebenen Termin und innerhalb von der angegeben Zahl der Tage des Aufenthaltes, aber nicht mehr als 90 Tage).
Mehrmalige Visa (Sie erlauben die vielmaligen (mehr als zwei Male) Einreisen, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im Zeitraum vom im Einreisevisum angegebenen Termin und innerhalb von der angegeben Zahl der Tage des Aufenthaltes, aber nicht mehr als 90 Tage pro Jahr).

DOKUMENTE, DIE FÜR DEN ANTRAG NOTWENDIG SIND

Die Prüfung der Dokumente für den Erwerb eines Visums ist auf fünf Arbeitstage befristet (ab dem Tag der Einreichung aller Dokumente). Im Fall einer dringenden Prüfung kann Beschluss über die Erteilung eines Visums/ Absage der Erteilung eines Visums innerhalb von zwei Arbeitstagen (48 Stunden) gefasst werden.

Das Organ, das das Visum ausstellt, ist berechtigt, keinen Grund für die Absage der Erteilung eines Visums anzugeben. Der Beschluss über die Erteilung des Einreisevisums ist endgültig und unterliegt keiner Revision. Nähere Informationen siehe Abschnitt „Visa“.

KONSULATGEBÜHR

Die Bezahlung des Konsulatsgebührs wird nur bargeldlos durch die elektronischen Zahlungen mit Karte, die Banküberweisung auf das Konto der Botschaft (des Konsulats), das Scheckbuch und auf andere Weise, die in jeder konkreten diplomatischen Vertretung von Belarus im Ausland vereinbart werden, angenommen. Die Höhe des Konsulatsgebührs. Nähere Informationen siehe Abschnitt „Visa“.
 
KONSULARISCHE UNTERSTÜTZUNG

Über Visa, Staatsbürgerschaft und andere konsularische Fragen können Sie sich bei dem automatisierten Auskunftsdienst der Hauptkonsularverwaltung des Außenministerium von Belarus rund um die Uhr per unten angegebenen Telefonnummern erkundigen:

+375 17 222 26 75
+375 17 222 31 52
+375 17 222 31 59

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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