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WAS DARF MAN NACH BELARUS ZOLLFREI EEINFÜHREN

Der eine reist ohne Gepäck. Der andere, im Gegenteil, nimmt viel Gepäck mit, indem er denkt: Liebe komme ich nach Hause nicht ausgepackt, dafür werde ich aber alles berücksichtigen.

Es entstehen keine Probleme an der belarussischen Grenze bei den vorsorglichen Reisenden, wenn man eine Reihe einfacher Regeln einhält.

Achtung:


Ab 14. April 2016 ist folgende Obergrenze für zollfreie Einfuhr der Waren für den privaten Eigenverbrauch durch Personen, die öfter als einmal in 3 Monaten in die Republik Belarus einreisen, festgelegt, wo den das Gesamtgewicht von solchen Waren darf 20 kg, der Wert – 300 Euro nicht überschreiten. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, werden die Waren wie bei der gewerblichen Einfuhr verzollt.

 

Es sei betont, dass diese Einschränkung nur gilt, wenn die Einreise der entsprechenden Person in die Republik Belarus öfter als einmal in 3 Monaten erfolgt. Die Frist von 3 Kalendermonaten wird ab 14. April 2016 abgezählt.

 

Diese Regelung gilt nicht für:

 

– Waren, die von Personen, die sich für ständigen Wohnsitz in die Republik Belarus umsiedeln, und im Zusammenhang mit solcher Umsiedlung eingeführt werden;
– Waren, die auf dem Luftweg eingeführt werden;
– Waren, die von Personen eingeführt werden, die die Privilegien und Immunitäten aufgrund der internationalen Verträge der Republik Belarus genießen;
– gebrauchte Waren, eingeführt von Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft haben:
      – in der Anzahl / Menge, die für die Nutzung während der Reise notwendig ist: Juwelierwaren; Hygieneartikel; tragbare Musikinstrumente; Kinderwagen; Rollstühle; Ausrüstung und Zubehör für Sport und Tourismus (außer Waffen); tragbare Dialysatoren und gleichartige medizinische Geräte; Jagdtiere, darunter zu Jagd-, Sport- und Tourismuszwecken;
      – nicht mehr als 1 Artikel: Foto-, Video-, Bildaufnahmekameras, tragbare Filmprojektoren; Diaprojektoren; tragbare Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte (einschließlich Diktiergeräte); DVD-Players; tragbare Rundfunkempfänger, Flash-Players, Fernsehgeräte (mit der Bildschirmdiagonale unter 42 cm), Ferngläser;
      – nicht mehr als 2 Mobiltelefone. 

 

Darüber hinaus werden ab 14. April 2016 keine Zölle in Bezug ausschließlich auf die Waren erhoben, die innerhalb eines Monats in den internationalen Postsendungen und (oder) durch Kurierdienste an eine physische Person auf dem Gebiet der Republik Belarus zugestellt werden, wenn der gesamte Zollwert solcher Waren 22 Euro und deren Gesamtgewicht 10 kg nicht übersteigt.

Die o.a. Angaben sind nicht vollständig. Ausführlichere Informationen können der Internet-Seite des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus www.customs.gov.by entnommen werden, wo auch Rechtsvorschriften zur Ein- und Ausfuhr der Waren für privaten Eigenverbrauch zu finden sind.
 

WIE VIEL GELD DARF AM MITNEHMEN

Die Summe baren Geldes und/oder Reiseschecks, die Sie mitnehmen dürfen, ist unbegrenzt. Wenn Sie mehr als $10 Tsd. Dollar im Gegenwert einmalig einführen, müssen Sie diese Summe einfach in der Zollerklärung für Fahrgäste angeben.

In der Zollerklärung müssen auch – wenn vorhanden – müssen Geldinstrumente angegeben werden (ausgenommen der oben genannten Reiseschecks):
 — Wechsel,
 — Bankschecks,
 — Wertpapiere in Dokumentarform, die die Zahlungsverpflichtung des Emittenten (Schuldners) bestätigen, in denen die Person, an die ausgezahlt wird, nicht angegeben ist.

WIE VIELE PERSÖNLICHE SACHEN WERDEN OHNE ZOLLGEBÜREN DURCHGELASSEN

Man zahlt keine Gebühr, wenn das Gesamtgewicht der Ware für persönliche Nutzung im Gepäck 50 kg nicht überschreitet und ihr Gesamtwert nicht mehr als €1500 beträgt.

Diese Norm gilt auch für Alkoholgetränke, Bier, Tabak und Tabakwaren. Dabei darf man nicht mehr als 3 Liter Alkoholgetränke, 200 Zigaretten (oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 Gramm Tabak) einführen. Die Einfuhr von Alkoholgetränken und Tabakwaren ist für Kinder unter 18 Jahren verboten.

Wenn das Gepäckgewicht 50 kg überschreitet, muss man für jedes überschüssige Kilo 30% (nicht weniger als 4 Euro für 1 kg) vom Zollwert der eingefahrenen überschüssigen Waren bezahlen.
Für überschüssige Alkoholgetränke gibt es den anderen Satz — €10 für 1 Liter, aber mehr als 5 Liter erlaubt das Zollamt nicht.

Es gibt auch gebrauchte Waren, für die die Norm von 50 kg und €1500 nicht gilt. Zur Ergänzung zum oben beschriebenen Gepäck können Sie ohne Gebühr (in der Menge, die man für die Benutzung in der Periode des provisorischen Aufenthalts braucht) Folgendes einführen: Juwelierwaren, Gesundheitsartikel, tragbare Musikinstrumente, Kinderwagen und Automobilsitze, Rollstuhl, Inventar und Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysatoren und analogische medizinische Geräte, sowie Verbrauchsstoffe für die.

Die Elektronik darf man zollfrei für je 1 Einheit von Foto-, Video-, Bildaufnahmekameras, tragbaren Filmprojektoren, Projektoren für Dias, tragbaren Tonaufnahme- und Wiedergabegeräten (einschließlich Diktiergeräte), DVD-Players, tragbaren Rundfunkempfänger,  Flash-Players, Fernsehgeräten (mit der Diagonale des Bildschirmes nicht mehr als 42 cm), Aktentaschenrechnern einführen.

Ausnahmen sind Handys: zollfrei kann man zwei Handys einführen. Das Zubehör für Technik muss der Menge entsprechen, die für die Nutzung während der Reise notwendig ist. Inwiefern das Gepäck den Anforderungen entspricht, bestimmen die Mitarbeiter des Zollamtes, indem sie von ausführlichen methodischen Empfehlungen ausgehen. 


WAS MAN BERÜCKSICHTIGEN MUSS, WENN MAN MIT AUTO FÄHRT

Die Ausländer können ein Auto oder ein Motorrad in Belarus ohne Entrichtung von Zoll und Gebühren für die Frist von 1 Jahr einfahren. Dabei beträgt die primäre Frist 3 Monate, nach dem Ablauf der Frist muss man sich an das Zollamt für die Verlängerung wenden.

Die provisorisch eingeführten Transportmittel können auf dem Gebiet der Zollunion (außer Belarus, gehören dazu noch die Russische Föderation und Kasachstan) nur durch die Personen gebraucht werden, die diese eingeführt haben.

Bis zum Ablauf der einjährigen Frist muss man das Auto entweder aus dem Gebiet der Zollunion ausführen oder nachdem man alle vorgesehenen Gebühren bezahlt hat, das Auto verkaufen oder schenken usw.

Bei der Einreise nach Belarus braucht man nicht, dem Zollamt für Kraftstoff, der sich im  Tank des Autos/ Motorrades befindet, und für die zusätzlichen 10 Liter im einzelnen Behälter nachzuzahlen.

WAS MAN NICHT EINFÜHREN

Suchtmittel, psychotrope Stoffe und ihre Präkursore können nach Belarus ausschließlich in Form von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch nach der medizinischen Indikation in begrenzten Mengen eingeführt werden. Die Notwendigkeit der Anwendung muss durch entsprechende Dokumente begründet werden.

Zur Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren gehören auch gedruckte und audiovisuelle Materialien, die folgendes enthalten:
 — Aufrufe zur Durchführung der extremistischen und terroristischen Tätigkeit oder öffentliche Rechtfertigung des Terrorismus;
 — Pornographie;
 — Agitation, wenn diese unter Verletzung der Forderungen der Gesetzgebung der Länder  der Zollunion über Wahlen und Referenden hergestellt oder verbreitet werden;
 — wenn diese Naziregalien oder -symbolik (oder Objekte, die ihnen bis zum Verwechseln ähnlich sind) propagieren.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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