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Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus

27.07.2018 г.

Präsident der Republik Belarus Аlexander Lukashenko hat am 24. Juli 2018 den Erlass Nr.265 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 unterschrieben. Der obengenannte Erlass № 265 verlängert die Dauer der visafreie Einreise nach Belarus von 5 bis 30 Tagen für Staatsbürger von 74 Staaten, darunter Deutschland.
Der Erlass trat am 27. Juli 2018 in Kraft.

Wichtig!

Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht:
-für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle);
-für die Ausländer, die offizielle Reisen machen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt.

Der Erlass gilt für Staatsbürger 80 Staaten, darunter aller Staaten der Europäischen Union, sowie der USA, Kanada, Australien, anderer in der Migrationssicht günstiger Staaten, strategischer Partner der Republik Belarus, der Staaten, die visafreie Einreisen für die Staatsbürger der Republik Belarus in einseitiger Weise eingeführt haben. Dabei gilt die Regelung zur visafreien Einreise auch für Nichtbürger der Republik Lettland sowie für staatenlose Personen der Republik Estland.

Der Erlass ist auf Aktivierung der geschäftlichen, touristischen und privaten Reisen der Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen gerichtet.

Die visafreie Einreise muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
1) ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);
2) Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen);
3) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000 Euro.

Für Staatsangehörigen von China, Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Libanon, Namibia, Samoa, Vietnam ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen.

Liste der Staaten

1. Republik Albanien.
2. Fürstentum Andorra.
3. Antigua und Barbuda.
4. Australien.
5. Königreich Bahrain.
6. Barbados.
7. Königreich Belgien.
8. Bosnien und Herzegowina.
9. Republik Bulgarien.
10. Republik Chile.
11. Volksrepublik China*.
12. Königreich Dänemark.
13. Bundesrepublik Deutschland.
14. Das Commonwealth Dominica.
15. Republik El Salvador.
16. Republik Estland****.
17. Republik Finnland.
18. Französische Republik.
19 Islamische Republik Gambia*.
20. Republik Haiti*.
21. Hellenische Republik.
22. Republik Indien*.
23. Republik Indonesien.
24. Irland.
25. Republik Island.
26. Italienische Republik.
27. Japan.
28. Kanada.
29. Republik Korea.
30. Republik Kroatien.
31. Staat Kuwait.
32. Republik Lettland***.
33. Libanesische Republik*.
34. Fürstentum Liechtenstein.
35. Republik Litauen.
36. Großherzogtum Luxemburg.
37. Malaysia.
38. Republik Malta.
39. Republik Mazedonien.
40. Vereinigte Mexikanische Staaten.
41. Föderierte Staaten von Mikronesien.
42. Fürstentum Monaco.
43. Republik Namibia*.
44. Neuseeland.
45. Republik Nicaragua.
46. Königreich der Niederlande.
47. Königreich Norwegen.
48. Republik Österreich.
49. Sultanat Oman.
50. Republik Panama.
51. Republik Peru.
52. Republik Polen.
53. Portugiesische Republik.
54. Rumänien.
55. Unabhängiger Staat Samoa*.
56. Republik San Marino.
57. Königreich Saudi-Arabien.
58. Königreich Schweden.
59. Schweizerische Eidgenossenschaft.
60. Republik Seychellen.
61. Republik Singapur.
62. Slowakische Republik.
63. Republik Slowenien.
64. Königreich Spanien.
65. St. Vincent und die Grenadinen.
66. Tschechische Republik.
67. Ungarn.
68. Republik Östlich des Uruguay.
69. Republik Vanuatu.
70. Staat der Vatikanstadt.
71. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
72. Vereinigte Staaten von Amerika.
73. Sozialistische Republik Vietnam*.
74. Republik Zypern.

* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich.
*** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
**** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.

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