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Regierungsverordnung über die Einreise in die Republik Belarus während der Coronavirus-Pandemie

02.11.2020 г.

Gemäß der Verordnung der Regierung der Republik Belarus vom 30. Oktober 2020 № 624 wird das Verfahren für die Einreise in die Republik Belarus geändert. Zur Verhinderung der Ausbreitung der durch das Coronavirus COVID-19 verursachten Infektion dürfen seit dem 1. November 2020 bis auf weiteres ausländische Staatsbürger und Staatenlose in die Republik Belarus durch Bodenkontrollpunkte nicht einreisen. Die Verordnung gilt nicht für Personen, die über den Flughafen „Minsk“ einreisen.

Die Verordnung gilt auch nicht für folgende Personen:

  • Ausländer mit Diplomaten- bzw. Dienstpässen;
  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen;
  • Ausländer, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von Staatsbürgern der Republik Belarus sind;
  • Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in der Republik Belarus haben;
  • Ausländer, die im Bezug mit einer schweren Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten in die Republik Belarus einreisen.
  • Ausländer mit einer ständigen bzw. vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus;
  • Staatsbürger der Russischen Föderation, die durch die Republik Belarus in die Russische Föderation reisen;
  • Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr.

Personen, die aus Risikoländern durch Bodenkontrollpunkte eintreffen, sollen sich einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen. Dies gilt nicht für Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr.

Die Ein- und Ausreisenden über den Flughafen “Minsk” sind von der Quarantäneforderung und von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Covid-Testergebnisses befreit.

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